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Unternehmensberatung Verständnis schafft Perspektiven.
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Beratung bei Trägerstrukturierung und Trägerwechsel
Politische, gesellschaftsrechtliche, finanzielle und demographische Entwicklungen haben in der jüngeren Vergangenheit zunehmend zu einer Neuordnung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen unserer Mandanten geführt. Dabei reichen die Facetten einer möglichen Neuordnung von schuldrechtlichen Verpflichtungen über gesellschaftsrechtliche Verbindungen bis hin zu Trägerwechseln bzw. Fusionen. Auf der Basis unser langjährigen Erfahrungen sind wir in der Lage, derartige Veränderungsprozesse unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher, finanzieller, arbeitsrechtlicher, förderrechtlicher und ggf. krankenhausplanungsrechtlicher Sicht konstruktiv zu begleiten.
Unser Leistungsangebot unterbreiten wir Ihnen dabei gerne in verschiedenen Modulen, um Ihrer individuellen Situation durch ein passgenaues Leistungsangebot Rechnung zu tragen. Im Vordergrund derartiger Neuordnungsverfahren steht in der Regel die Ausrichtung einer zukunftsorientierten, bestandssichernden und langfristig angelegten Entscheidungs- und Führungsstruktur. Hierzu bereiten wir Ihnen die entsprechenden Regelungswerke unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor und sind konkret bei der Umsetzung und Durchsetzung von Veränderungsnotwendigkeiten behilflich. Wir übernehmen dabei für Sie auch die Diskussion mit externen (z. B. Finanzbehörden, Kreditinstituten, Zuschussgebern) und internen Organen (z. B. Aufsichtsgremien, Gesellschaftervertretern, Mitarbeitervertretungen).
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
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SEMINARTIPP |
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PUBLIKATIONEN |
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 |  | Solidaris-Information, Jahrgang 13, Ausgabe 3, August 2010 [mehr] |  |  |  |
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