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Spenden / Sponsoring

Für viele steuerbegünstigte Körperschaften stellen Spenden eine wesentliche Einnahmen- und Finanzierungsquelle dar, sei es zur Finanzierung der eigenen Arbeit oder zur Hilfe und Unterstützung in Not geratener Menschen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Spende als Geld- oder Sachspende gegeben wird, und ob es sich bei der Spende um eine Spende zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke handelt. Die zweckentsprechende Verwendung ist nachzuweisen. Schließlich ist auf die korrekte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zu achten.

Sponsoring erfreut sich als zusätzliche Finanzierungsquelle zunehmender Beliebtheit. Ein Beispiel hierfür sind die sog. „Werbemobile". Die steuerliche Behandlung des Sponsorings ist im Anwendungserlass zur Abgabenordnung geregelt. Die Grenzen zwischen steuerbegünstigter und steuerpflichtiger Tätigkeit sind fließend und nicht immer leicht zu erkennen. Auch auf Seiten des Sponsors ist zu unterscheiden zwischen Betriebsausgaben, Spenden und steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.

Die Solidaris verfügt über umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der steuerlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Spenden. Wir bieten Ihnen bei der Gestaltung von Sponsoringverträgen und –maßnahmen eine qualifizierte Beratung.

Für weiterführende Fragen zu unseren Leistungsbereichen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

SEMINARTIPP
Köln, 24.11.2010
Fit für den Jahresabschluss 2010 [mehr]
München, 09.11.2010
Neues vom Bundesarbeitsgericht [mehr]
 
PUBLIKATIONEN
Solidaris-Information,
Jahrgang 13, Ausgabe 3,
August 2010 [mehr]
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