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Gerade für gemeinnützige Träger und Einrichtungen, also für einen beträchtlichen Anteil unserer Mandanten, gewinnen steuerrechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung. Ein Blick auf einschlägige aktuelle Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes macht dies überdeutlich. Die Finanzverwaltung überprüft tendenziell verstärkt gerade steuerbegünstigte Körperschaften.
Deshalb sind die Leistungen unserer hochqualifizierten und auch in fachspezifischen Sonderfragen überaus bewanderten Steuerberater für die prosperierende Zukunft unserer Mandanten besonders wichtig. Zur qualifizierten Steuerberatung haben wir deshalb spezifische Fachbereiche gebildet, die für die jeweiligen Steuerarten Spezialkenntnisse vorhalten.
Steuerberatung im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens bedeutet zunehmend auch Gestaltungsberatung. Unsere Mitarbeiter stellen ihren großen Erfahrungsschatz und ihr umfangreiches Wissen zu den vielfältigen Gestaltungsüberlegungen, die bei steuerbegünstigten Körperschaften aktuell sind, gerne auch in den Dienst Ihres Unternehmens. Denn Ihre Arbeit und die Arbeit Ihrer Mitarbeiter sollen im Dienste der Allgemeinheit gute Früchte tragen.
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