Beratung bei steuerbegünstigter und steuerpflichtiger Betätigung
Steuerrechtliche Fragen werden auch für gemeinnützige Träger und Einrichtungen immer bedeutsamer. Dies zeigt sich deutlich bei aktuellen Urteilen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und bei der Tendenz der Finanzverwaltung, steuerbegünstigte Körperschaften verstärkt zu überprüfen.
Wir bieten steuerbegünstigten und steuerpflichtigen Einrichtungen aller Art kompetente Hilfestellung bei der Bearbeitung und Abwicklung sämtlicher Steuerangelegenheiten.
Zur Gewährleistungen einer qualifizierten Steuerberatung auch in Sonderfragen haben wir spezifische Fachbereiche gebildet, die für die jeweiligen Steuerarten Spezialkenntnisse vorhalten.
Für weiterführende Fragen zu unseren Leistungsbereichen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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