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Steuerberatung
Wissen schafft Wirtschaftlichkeit.
Gemeinnützigkeitsrecht

Der Staat fördert die gemeinnützige Initiative seiner Bürger auf vielfältige Weise. Die im Rahmen von gemeinnützigen Organisationen zu beachtenden Regeln (Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung, etc.) sind im Laufe der Jahre auch für die Entscheidungsträger in gemeinnützigen Organisationen immer unübersichtlicher geworden und stehen den übrigen Gebieten des Steuerrechts im Hinblick auf ihre Unübersichtlichkeit schon lange nicht mehr nach.

In vielen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften führt das Gemeinnützigkeitsrecht eher eine Randexistenz. Nicht so in der Solidaris. In der über 75-jährigen Geschichte unserer Gesellschaft hat sich das Gemeinnützigkeitsrecht zu einer echten Kernkompetenz entwickelt. Wir betreuen viele gemeinnützige Träger von Krankenhäusern, Altenheimen, Jugendhilfeeinrichtungen und aus anderen gemeinnützigen Tätigkeitsgebieten.

Unsere Betreuung beginnt häufig schon bei der Gründung gemeinnütziger Organisationen, bei der wir sicherstellen, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen. Aber auch bei der laufenden Beratung oder Abschlussprüfung haben wir die komplizierten und sehr spezifischen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts immer im Auge, so dass eventuelle Gefährdungen der Gemeinnützigkeit rechtzeitig erkannt werden.

Für weiterführende Fragen zu unseren Leistungsbereichen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

SEMINARTIPP
München, 09.11.2010
Neues vom Bundesarbeitsgericht [mehr]
Erfurt, 01.12.2010
Fit für den Jahresabschluss 2010 [mehr]
 
PUBLIKATIONEN
Solidaris-Information,
Jahrgang 13, Ausgabe 3,
August 2010 [mehr]
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