Stiftungsrecht
In den nächsten Jahren stehen viele gemeinnützige Organisationen vor der Aufgabe, zukunftsfähige Trägerstrukturen und Organisationsformen zu schaffen. Die Betriebe und das Vermögen sollen trotz Fehlen von Trägern auch für die Zukunft mit ihrem Zweck Aufrecht erhalten werden. Andere Unternehmen müssen mit geringeren Mittelzuweisungen rechnen. Gleichzeitig ist mit einer Erbschaftswelle zu rechnen, bei der z.T. erhebliche Privatvermögen ohne Erben frei werden.
Zur Sicherung der Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen und zur dauerhaften Sicherung von Vermögen bietet sich die Errichtung einer Stiftung an. Diese sichert das Vermögen dem Zweck „für die Ewigkeit" und bietet erhebliche steuerliche Vorteile.
Dabei sind neben der Konzeption und der Errichtung auch bei dem „Betrieb" einer Stiftung die spezifischen Besonderheiten des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts zu bedenken und an die Anforderungen der Finanzbehörden und Stiftungsaufsichtsbehörden anzupassen. Besonderer Beachtung bedarf auch hier das Spendenrecht. Mit durchdachten Konzepten können bei weiteren Zustiftungen Steuervorteile erreicht werden, durch die potentielle Spender an die Stiftung gebunden werden können.
Unsere Beratungsleistung
- Prüfung von Stiftungsidee und Stiftermotiv
- Erstellung von Konzepten zur Gründung einer Stiftung
- Entwicklung von Organisations- und Gestaltungskonzepten für die Stiftungsstruktur, auch im Rahmen von Holding- und Beteiligungsstrukturen
- Erstellung der Satzung für alle Stiftungsarten (selbständige oder unselbständige Stiftung, Förderstiftung)
- Internes Organisationsrecht, insbesondere Erstellung von Geschäftsordnungen
- Beratung bei Umwandlung von Rechtsträgern in Stiftungen
- Rechtsformänderungen und Ausgliederungen
- Begleitung des Genehmigungsprozesses mit staatlichen und kirchlichen Stellen
- Beratung bei Namensgebung und Namensschutz
- Stiftungsspezifische steuerliche Beratung einschließlich der Zustiftungen und Spenden
- Zustiftungen und Übertragungen sozialer Einrichtungen auf Stiftungen
- Errichtung unselbständiger Stiftungen
- Fundraising-Konzepte
- Anstellung von Mitarbeitern und Vertragsgestaltung
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
|