Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht
Gemeinnützige Organisationen werden von staatlicher Seite durch Steuerfreiheit bzw. Steuerminderung und durch die Abzugsfähigkeit von Spenden beim Spender gefördert.
Um die optimale Nutzung dieser Vorteile zu erreichen, müssen bei der Errichtung, Umwandlung und Tätigkeit von Einrichtungen, die im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, alle steuerrelevanten Aspekte in die Überlegungen einbezogen werden. Wir finden für Sie die steuerlich optimale Gestaltung Ihres Unternehmens durch die rechtliche Beurteilung unternehmenswesentlicher Verträge sowie von Zuwendungsverhältnissen. Durch entsprechende Satzungen und Vertragsgestaltungen sorgen wir dafür, dass bei Ihnen die steuerliche Gemeinnützigkeit gewährleistet ist.
Unsere Beratungsleistung
- Rechtsformwahl
- Errichtung, Umwandlung und Tätigkeit von Einrichtungen, die im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Erlangung der Steuerbefreiung
- Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen
- Beurteilung unternehmenswesentlicher Verträge
- Zuwendungsverhältnissen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
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