Medizinrecht / Arztrecht
Der Bereich des Medizin- und Arztrechts zeichnet sich durch zahlreiche Sonderregelungen aus. Dies gilt insbesondere für Arztverträge, das ärztliche Berufsrecht und die Fälle der Arzthaftung bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Hier ist oft eine vorbeugende Beratung sinnvoll.
Wir beantworten Ihre Liquidationsfragen ärztlicher Leistungen im Rahmen des Kassenarzt- und Vertragsarztrechts mit den kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassen.
Wir gestalten für Sie die vertraglichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Krankenhäusern und Ärzten durch die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung von Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und Ärztehäusern.
Unsere Beratungsleistung
- Chefarztverträge, Belegarztverträge, Nutzungsverträge,
- Nebentätigkeitserlaubnisse usw.
- Arbeitsrecht der Heilberufe
- Ärztliches Berufsrecht
- Liquidationsfragen ärztlicher Leistungen
- Arzthaftungsrecht
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
|