Krankenhausrecht
Der Betrieb eines Krankenhauses wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Viele entstammen Spezialgebieten, in denen wir durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit Krankenhausträgern besondere Kompetenzen erworben haben. Bei allen rechtlichen Fragen aus dem Bereich des Medizin, Zivil- und Gesellschaftsrechts können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen die Besonderheiten von Krankenhausträgern berücksichtigen.
Wir bieten Hilfestellungen bei allen rechtlichen Fragen des Betriebs eines Krankenhauses. Durch privatrechtlich ausgestaltete Kooperationen mit anderen Anbietern ärztlicher Leistungen (Kooperationsverträge, Nutzungsverträge von Spezialgeräten) und mit Dienstleistern im Gesundheitswesen (Apotheken, Catering, Wäschereien) können die Erträge Ihrer Einrichtungen gesteigert werden.
Bei Umstrukturierungen von der Fusion über Outsourcing von Teilbetrieben oder Fachabteilungen bis hin zur Errichtung von angegliederten Ärztehäusern, Gesundheitszentren, Privatkliniken etc. begleiten wir Sie. Daneben müssen auch die internen Rechtsbeziehungen durch Dienstordnungen, Geschäftsordnungen sowie im Bereich des Arbeitsrechts geregelt werden.
Unsere Beratungsleistung
- Alle rechtlichen Fragen des Betriebes eines Krankenhauses
- Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung
- Sozialrechtliche Fragen
- Vertragsarzt- und Erstattungsrecht
- Chefarztvertragsrecht und Arbeitsrecht im Krankenhaus
- Versorgungsverträge und Pflegesatzrecht
- Medizinische Versorgungszentren
- Errichtung von Privatkliniken
- Outsourcing
- Kooperationen mit anderen Anbietern ärztlicher Leistungen
- Interne Rechtsfragen wie Dienstordnungen und Geschäftsordnungen
- Einhaltung des Medizinproduktegesetzes
- M & A im Gesundheitssektor (Beratung von Kooperations- und Fusionsvorhaben)
- Umstrukturierung von Krankenhauskonzernen (insbesondere Holdingstrukturen)
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
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