Insolvenzrecht
Fehlende Geldmittel, Strukturveränderungen im Gesundheitswesen und eine wirtschaftlich schwierige Lage können auch gemeinnützige Betriebe/Unternehmen schnell und überraschend in finanzielle Schwierigkeiten bringen, die bis zur Insolvenz führen können.
Unsere Beratung erstreckt sich bei den Schuldnern sowohl auf den Bereich der Risikovorsorge einschließlich der Vermeidung der Haftung von Mutterunternehmen sowie Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern als auch auf die Beratung in der Krise und die eigentliche Insolvenz- und Sanierungsberatung (Restrukturierungen).
Wir helfen Ihnen bei der Sicherung Ihrer Rechte als Gläubiger vor Insolvenzeröffnung, bei der Durchsetzung von Forderungen und der Verhinderung von Vermögensverschiebungen sowie im Insolvenzverfahren durch Interessenvertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Auch bei der Übernahme eines insolventen Unternehmens beraten wir Sie gerne.
Unsere Beratungsleistung
- Umfassende Risikovorsorge
- Beratung der Gesellschafter und der Geschäftsführung in der Krise des Unternehmens
- Beratung von Gläubigern in der vorläufigen Insolvenz des Schuldners und im Insolvenzverfahren
- Rechtliche Absicherung von Sanierungsmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung
- Beratung beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
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