Immobilienrecht
Zahlreiche gemeinnützige Unternehmen benötigen für ihre Aktivitäten Immobilien. Oft gehören die Immobilien nicht oder nicht mehr den betriebsführenden Körperschaften. Solche Konstellationen können z.B. bei Umwandlungen oder Ausgliederungen aus steuerlichen Gesichtspunkten entstehen. Dafür ist die Ermittlung der günstigsten Vertragsgestaltung erforderlich.
Darüber hinaus sind zahlreiche Fragen bei der Neuerrichtung von Immobilien sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht zu beantworten und zu verhandeln; dies gilt für alle Phasen von Grundstückserwerb, Erschließung, Entwurf bzw. Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden.
Bei der Verwertung von Grundeigentum ist die Sicherung von Baurecht und Erschließung zu beachten oder bei Immobilientransaktionen eine günstige rechtliche und steuerliche Vertragsgestaltung zu entwickeln.
Unsere Beratungsleistung
- Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträge
- Verträge mit Immobilienbezogenen Dienstleistern (Hausverwaltungsverträgen)
- Projektentwicklung
- Finanzierungsmodelle
- Architekten-, Ingenieur- und Generalplanerverträge
- Baubegleitende Rechtsberatung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht
- Grundstückskauf und –verkauf
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung von Immobilientransaktionen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
Für eine umfassende und prüfungsferne rechtliche Beratung sowie die Prozessführung vor den Gerichten (ordentliche Gerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie Arbeits- und Finanzgerichte) kontaktieren Sie bitte:
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