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(11.01.2010)
Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen

Die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung  -  RückAbzinsV) vom 18. November 2009 wurde am 25. November 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit am 26. November 2009 in Kraft getreten.

Die Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen zu der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für alle Unternehmen eingeführten verpflichtenden Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Deutsche Bundesbank ermittelt dazu für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und macht die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze mit verbindlicher Wirkung auf ihrer Webseite bekannt.

Die Ermittlungsmethode der Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Dies führt dazu, dass bei dfen jeweils monatlichen Berechnungen der Abzinsungssätze übermäßige zinsinduzierte Schwankungen der Rückstellungswerte in den Bilanzen vermieden werden.

Die Abzinsung der Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze sind verbindlich erstmals für das Geschäftsjahr 2010 vorgeschrieben. Die Unternehmen können die Bestimmungen aber bereits freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden.

Der Verordnungstext mit Begründung kann von der Webseite des Bundesjustizministeriums heruntergeladen werden.

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Solidaris-Information,
Jahrgang 13, Ausgabe 3,
August 2010 [mehr]
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